

Seit März 2007 ist uns das Betreiben von Eigenhandelsgeschäften für andere nach § 1 Abs. 1a Nr. 4 KWG durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) gestattet.
CACEIS Investor Services in München wickelt für uns das Wertpapiergeschäft ab.
16. März 2010
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15. November 2009
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2. November 2009
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