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BaFin Genehmigung

Die TASS Wertpapierhandelsbank GmbH hat die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn – kurz BaFIN, und unterliegt deren Beaufsichtigung.

Die TASS Wertpapierhandelsbank GmbH wird unter der BaFIN-Nummer 109425 geführt. Zur Überprüfung unserer Zulassung als Wertpapierhandelsbank besuchen Sie bitte die Homepage der BaFin und wählen Sie „Datenbanken „Listen”. Geben Sie in den Suchoptionen „TASS” ein und selektieren Sie nach der Kategorie „Alle Banken/Finanzdienstleister”.

Die BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist zum 1. Mai 2002 gegründet worden. Grundlage ihrer Entstehung ist das „Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz - FinDAG)” vom 22. April 2002.

Die BaFin vereinigt unter ihrem Dach die drei ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (BAKred), für das Versicherungswesen (BAV) und für den Wertpapierhandel (BAWe).

Damit gibt es in Deutschland erstmals eine einheitliche staatliche Allfinanzaufsicht über Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und den Wertpapierhandel. Dadurch werden Kapitalmarktverflechtungen, Unternehmensbeziehungen und Risiken erfassbar. Die Bundesanstalt leistet so einen Beitrag zur Stabilität des Finanzplatzes Deutschland und zur Stärkung seiner Wettbewerbsfähigkeit.

Die BaFin mit Dienstsitzen in Bonn und Frankfurt am Main ist eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Sie beschäftigt insgesamt rund 1.300 Mitarbeiter. Sie finanziert sich vollständig aus Gebühren und aus Umlagen der beaufsichtigten Institute und Unternehmen. Sie ist unabhängig vom Bundesetat.

Per Stand vom 14.05.2010 beaufsichtigt die BaFin 1.953 Kreditinstitute, 1.556 Finanzdienstleistungsinstitute sowie 626 Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds.

Die BaFin - Ziele der deutschen Allfinanzaufsicht

Die BaFin ist im öffentlichen Interesse tätig. Sie soll die Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des gesamten deutschen Finanzsystems, aber auch die Zahlungsfähigkeit von Banken, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen sichern (Solvenzaufsicht). Als "single regulator" entwickelt die BaFin dabei gleiche Regeln für gleiche Risiken im Rahmen einer einheitlichen Aufsichtspraxis. Nur so lassen sich Wettbewerbsverzerrungen auf einem Markt vermeiden, auf dem Banken, Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungen ähnliche Produkte anbieten und um die gleichen Kunden konkurrieren.

Ein weiteres Ziel der BaFin ist es, Kunden und Anleger in ihrer Gesamtheit zu schützen und Verhaltensstandards durchzusetzen, die das Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte wahren (Marktaufsicht). Zum Anlegerschutz gehört auch die Bekämpfung gesetzeswidrigen Handelns im gesamten Finanzbereich.

Nationales Aufsichtsrecht wird zunehmend durch internationale Standards geprägt. Im Rahmen ihrer nationalen Verantwortung vertritt die BaFin die deutschen Interessen in EU- und anderen internationalen Gremien und stärkt so die Position des deutschen Finanzplatzes.

Die BaFin - Ziele der Wertpapieraufsicht

Ziel der Wertpapieraufsicht ist es, die Transparenz und Integrität des Marktes sowie den Anlegerschutz zu gewährleisten. Grundlagen der staatlichen Wertpapieraufsicht sind das Kreditwesengesetzt (KWG), das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) und das Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz (VerkaufsprospG).

Im Bereich Asset-Management beaufsichtigt die BaFin nicht nur Finanzdienstleistungsinstitute und Kapitalanlagegesellschaften, sondern führt bei in Deutschland aufgelegten Fonds auch die Produktaufsicht durch. Die Solvenzaufsicht über Kapitalanlagegesellschaften und Finanzdienstleistungsinstitute wird - wie bei Kreditinstituten - auf der Grundlage des Kreditwesengesetzes (KWG) durchgeführt.

Dagegen regelt das Investmentgesetz (InvG) die Marktaufsicht über Kapitalanlagegesellschaften und deren Investmentfonds, Investmentaktiengesellschaften sowie die Zulassung ausländischer Investmentfonds zum öffentlichen Vertrieb.

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