Mann im Anzug mit Unterlagen in der Hand

MiFID Kundeninformation

Das Finanzdienstleistungsinstitut und seine Dienstleistungen

Gemäß den Vorgaben aus § 31 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1, 2, 3 Wertpapierhandelsgesetz erteilen wir Ihnen hiermit folgende Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen.

A. Informationen über das Finanzdienstleistungsinstitut

TASS Wertpapierhandelsbank GmbH
Am Untertor 4 – Skorpionhaus
D-65719 Hofheim am Taunus
Telefon: 06192 298-0
Telefax: 06192 298-555
E-Mail:

Bankerlaubnis und zuständige Aufsichtsbehörde:
Wir besitzen die Erlaubnis gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 KWG. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn und Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt/Main, www.bafin.de

Kommunikationsmittel
Sie können mit uns fernmündlich oder schriftlich (Brief, Fax, E-Mail, Bloomberg) kommunizieren.
Kundenaufträge können fernmündlich, per Fax, E-Mail oder Bloomberg übermittelt werden.

Mitteilungen über getätigte Geschäfte
Sie erhalten über jedes ausgeführte Geschäft von uns eine Geschäftsbestätigung (Name-Give-Up) oder eine Abrechnung (Principal).

Hinweis zur Entschädigungseinrichtung
Wir sind Mitglied der EdW Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, Charlottenstraße 33/33a, D-10117 Berlin,
www.e-d-w.de

B. Umgang mit Interessenkonflikten

Wir haben Vorkehrungen getroffen, damit sich mögliche Interessenkonflikte zwischen uns, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern oder anderen Personen, die mit uns direkt oder indirekt durch Kontrolle verbunden sind, und Ihnen oder zwischen den Kunden untereinander nicht auf die Kundeninteressen auswirken.

C. Informationen über Dienstleistungen

Wir betreiben als Bankgeschäft das Finanzkommissionsgeschäft und als Finanzdienstleistungen die Anlagevermittlung, die Abschlussvermittlung sowie den Eigenhandel für andere.

Grundsätze zum Interessenkonfliktmanagement

Wir haben folgende Vorkehrungen getroffen, damit sich mögliche Interessenkonflikte zwischen uns, unserer Geschäftsführung, unseren Beschäftigten oder anderen Personen, die mit uns direkt oder indirekt durch Kontrolle verbunden sind, und Ihnen oder zwischen den Kunden untereinander nicht auf die Kundeninteressen auswirken.

I. In unserem Haus können Interessenkonflikte auftreten

zwischen unseren Kunden und

  1. unserem Haus
  2. den in unserem Haus beschäftigten oder mit diesen verbundenen relevanten Personen, inkl. unserer Geschäftsleitung
  3. Personen, die durch Kontrolle mit unserem Haus verbunden sind
  4. anderen Kunden

bei folgenden Wertpapier-Dienstleistungen

  1. Finanzkommissionsgeschäft (Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung
  2. Abschlussvermittlung (Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten in eigenem Namen für fremde Rechnung)
  3. Anlagevermittlung (Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis)
  4. Eigenhandel für andere

II. Es können Interessenkonflikte auch dadurch auftreten, dass

  1. unserem Haus oder einzelnen relevanten Personen unseres Hauses Informationen vorliegen, die zum Zeitpunkt eines Kundengeschäfts noch nicht öffentlich bekannt sind
  2. Anreize zur Bevorzugung eines bestimmten Finanzinstruments vorliegen

III. Wir als Finanzdienstleistungsinstitut selbst wie auch unsere Mitarbeiter

sind entsprechend den gesetzlichen Grundlagen verpflichtet, die unter Ziffer I. genannten Wertpapierdienstleistungen ehrlich, redlich und professionell im Interesse unserer Kunden zu erbringen und Interessenkonflikte, soweit möglich, zu vermeiden. Unabhängig davon haben wir eine Compliance-Organisation eingerichtet, die insbesondere folgende Maßnahmen umfasst:

  1. die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen mit so genannten ›Chinese Walls‹, d.h., virtuellen bzw. tatsächlichen Barrieren zur Beschränkung des Informationsflusses
  2. Verpflichtung zur Offenlegung aller Geschäfte in Finanzinstrumenten bei Mitarbeitern, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten können
  3. laufende Kontrolle aller Geschäfte der in unserem Haus tätigen Personen
  4. Ausführung von Aufträgen entsprechend unseren Ausführungsgrundsätzen bzw. der Weisung des Kunden
  5. Bei Ausführung von Kundenaufträgen handeln wir entsprechend unserer ›Best-Execution-Policy‹
  6. Die Entgegennahme von Geschenken und sonstigen Vorteilen ist für alle Mitarbeiter gundsätzlich verboten

IV. Sind Interessenkonflikte in Einzelfällen ausnahmsweise

nicht durch die obige Aufgabenteilung oder unsere Compliance-Organisation vermeidbar, werden wir unsere Kunden entsprechend diesen Grundsätzen darauf hinweisen. Wir werden in diesen Fällen ggf. auf eine Vermittlung des betreffenden Finanzinstruments verzichten.

Ausführungsgrundsätze der TASS Wertpapierhandelsbank GmbH, Hofheim

1. Anwendungsbereich

Diese Grundsätze gelten für die Ausführung von Aufträgen, welche die Kunden der TASS Wertpapierhandelsbank GmbH (nachfolgend TASS) zum Zwecke des Erwerbs oder der Veräußerung von Wertpapieren oder Finanzinstrumenten erteilt. Ausführung in diesem Sinne bedeutet, dass die TASS auf Grundlage des Kundenauftrags für Rechnung des Kunden mit einer anderen Partei auf einem dafür geeigneten Markt (OTC – Over-The-Counter) ein entsprechendes Ausführungsgeschäft abschließt (Finanzkommissionsgeschäft). Schließen die TASS und der Kunde unmittelbar einen Kaufvertrag über Finanzinstrumente (Festpreisgeschäft), findet Nr. 5 dieser Grundsätze Anwendung.

2. Ziel der Ausführung

Kundenaufträge über auf Euro, andere Währungen oder noch auf D-Mark lautende Floating Rate Notes werden außerhalb eines organisierten Marktes oder multilateralen Handelssystems, d.h. im ›Interbankenhandel‹ mit einem anderen Wertpapierdienstleistungsunternehmen (›Over-The-Counter‹) ausgeführt. Die TASS holt sich von als ›Professional‹ eingestuften Kunden eine generelle Zustimmung ein, dass entsprechende Aufträge außerbörslich ausgeführt werden dürfen.

Bei der OTC- Ausführung des Kundenauftrages geht die TASS davon aus, dass der Kunde vorrangig den bestmöglichen Preis erzielen will. Da Wertpapiere im Regelfall Kursschwankungen unterliegen und deshalb im Zeitverlauf nach der Auftragserteilung eine Kursentwicklung zum Nachteil des Kunden nicht ausgeschlossen werden kann, sind die Mitarbeiter der TASS gehalten, einen Auftrag zeitnah und vollständig auszuführen.

3. Vorrang von Kundenweisungen

Eine Weisung des Kunden ist stets vorrangig. Bei der Ausführung eines Kauf- oder Verkaufsauftrages wird die TASS der Weisung des Kunden Folge leisten. Solche Weisungen gehen diesen Ausführungsgrundsätzen vor.

Hinweis: Liegt eine Weisung vor, wird die TASS den Auftrag nicht gemäß diesen Grundsätzen zur bestmöglichen Ausführung ausführen.

4. Abweichende Ausführung im Einzelfall

Soweit außergewöhnliche Marktverhältnisse oder eine Marktstörung eine abweichende Ausführung erforderlich machen, führt die TASS den Auftrag - ggf. nach Absprache mit dem Kunden - im Interesse des Kunden aus.

5. Festpreisgeschäfte

Diese Ausführungsgrundsätze gelten nur eingeschränkt, wenn die TASS und der Kunde miteinander einen Kaufvertrag über Finanzinstrumente zu einem festen oder bestimmbaren Preis schließen (Festpreisgeschäft). In diesem Fall entfällt eine Ausführung im o.g. Sinne, vielmehr sind die TASS und der Kunde entsprechend der vertraglichen Vereinbarung unmittelbar verpflichtet, die geschuldeten Finanzinstrumente zu liefern und den Kaufpreis zu zahlen.

Soweit ein Festpreisgeschäft zwischen TASS und Kunde nicht zustande kommt, führt die TASS Kundenaufträge im Wege der Anlage- / Abschlussvermittlung, des Eigenhandels für andere oder des Finanzkommissionsgeschäfts wie folgt aus:

Wertpapierart
  • Floating Rate Notes
Ausführungsplatz
  • Angesichts unzureichender Marktliquidität an in- und ausländischen Börsenplätzen erfolgt die Ausführung grundsätzlich OTC (Over-The-Counter) im Interesse des Kunden.
  • Haben Sie der außerbörslichen Ausführung zugestimmt, werden wir Ihren Auftrag im Interbankenhandel mit einer anderen Bank oder einem anderen Finanzdienstleister ausführen.

6. Zusammenlegung von Aufträgen

Die TASS kann unter Berücksichtigung der Interessen der Kunden Kauf- oder Verkaufaufträge mehrerer Kunden bündeln und als zusammengefasste Order (Sammelorder) zur Ausführung bringen. Eine Zusammenlegung wird nur erfolgen, wenn eine Benachteiligung einzelner Kunden der TASS unwahrscheinlich ist.

OTC Einverständniserklärung

OTC-Geschäfte sind Geschäfte außerhalb eines organisierten Marktes oder außerhalb eines Multilateralen Handelssystems (MTF).

Hierunter fallen z.B. auch die von der TASS Wertpapierhandelsbank vermittelten Geschäfte in Geld- und Kapitalmarktprodukten.

Um für einen Kunden ein solches Geschäft abschließen zu können, benötigt die TASS Wertpapierhandelsbank GmbH dessen ausdrückliche und generelle Zustimmung.

info

Die Richtlinie 2004/39/EG ist für den Kapitalmarkt das bedeutendste europäische Regelwerk der letzten Jahre.